Wir bedauern jede Kündigung. Aber wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann bitte folgende Regelungen beachten:
Kündigungsfrist
(Hinweis: dieser Satz wird bei Aufnahme unterschriftlich zur Kenntnis genommen)
Kündigungen sind schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende eines Quartals einzureichen. Des Weiteren gelten die Regelungen der Satzung insbesondere §§ 4 und 5  in der jeweiligen Fassung. (Download auf unserer Homepage)

 

Hinweis: Der Kassenwart bestätigt Kündigungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich per Brief an die beim SKIP hinterlegte Adresse.